Was ist ein Handelsregistereintrag?
Das Handelsregister führt als öffentlich einsehbares Verzeichnis Informationen und handelsrechtliche Tatsachen von den eingetragenen Unternehmen und macht diese für Gläubiger und potenzielle Geschäftspartner zugänglich. Ein Handelsregistereintrag enthält also relevante Informationen über Unternehmen, etwa die Gesellschafter, die Firma oder auch finanzielle Aspekte.
Wann muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Ein Handelsregistereintrag kann per Rechtsform notwendig sein, etwa wenn du eine Kapitalgesellschaft, oHG oder als eingetragener Kaufmann gründest.
Zudem können Unternehmen unter besonderen Umständen doch zu einem Handelsregistereintrag verpflichtet sein. Dies tritt ein, wenn dein Einzelunternehmen oder die GbR einen kaufmännisch geführten Betrieb erforderlich machen:
- Dein Unternehmen erzielt einen für deine Branche üblichen Jahresumsatz, sodass die doppelte Buchführung notwendig wird (ab 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz)
- Dein Unternehmen ist kaufmännisch organisiert
- Du beschäftigst Personal mit weitreichenden Befugnissen (Prokuristen)
Ist bereits eine dieser Bedingungen erfüllt, gilt dein Unternehmen nicht länger als Kleingewerbe und ein Handelsregistereintrag wird fällig.
Wer muss nicht im Handelsregister eingetragen sein?
Kleingewerbetreibende, bei denen kein kaufmännisch geführter Betrieb erforderlich ist, benötigen keine Eintragung im Handelsregister. Dies ist rechtlich nicht deutlich begrenzt, jedoch wird hier bspw. auf den jährlichen Umsatz oder beschäftigte Prokuristen geschaut.
Muss eine GbR sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Eine GbR muss sich per Rechtsform nicht ins Handelsregister eintragen lassen, kann dies aber freiwillig tun – und wird infolge der Eintragung zu einer oHG.
Wie trage ich mich im Handelsregister ein?
Gar nicht. Dies erledigt das Amtsgericht für dich, nachdem der Notar die Eintragung angestoßen hat.
Wie läuft die Eintragung im Handelsregister ab?
Die Handelsregistereintragung beginnt bei deinem Notar. Dieser prüft deine Unterlagen (wie etwa den Gesellschaftsvertrag) und beglaubigt sie. Hast du dein Stammkapital auf dein Geschäftskonto einbezahlt, sendest du den Einzahlungsbeleg und einen Kontoauszug an deinen Notar. Erst, wenn das Geld auf deinem Geschäftskonto ist, kann er die Eintragung ins Handelsregister anstoßen. Dafür übermittelt er die Anmeldung und alle dazugehörigen Dokumente an das Amts- bzw. Registergericht. Nach einer gewissen Zeit ist der Eintrag dann online einsehbar.
Wie lange dauert es, bis ich im Handelsregister eingetragen bin?
Der Handelsregistereintrag kann einige Zeit in Anspruch nehmen, besonders, da er von mehreren Faktoren wie etwa der pünktlichen Einbezahlung des Stammkapitals abhängt. Solltest du jedoch alles fristgerecht erledigen, kannst du damit rechnen, dass dein Unternehmen binnen vier Wochen im Handelsregister eingetragen ist. Allerdings hat jedes Amtsgericht nochmal eigene Zeiten (basierend auf Personal und der Anzahl der Eintragungen), und so kann es sein, dass die Eintragung in einer Region schneller abläuft als in einer anderen.
Was kostet ein Handelsregistereintrag?
Die Gesamtkosten für den Ersteintrag beim Handelsregister unterscheiden sich je nach Rechtsform und auch nach der Anzahl der Gesellschafter:
- Eingetragene Kaufleute: 70 Euro
- GmbH oder UG: 150 Euro (Bareinlagen) bzw. 240 Euro (Sacheinlagen) für drei Gesellschafter, jeder weitere kostet 40 Euro
- KG oder oHG: 100 Euro bis zu drei Gesellschaftern, für jeden weiteren plus 40 Euro
- AG oder KGaA: 300 Euro (Bareinlagen) bzw. 360 Euro (Sacheinlagen)
Behalte im Hinterkopf, dass zu diesen reinen Eintragungsgebühren noch die Notarkosten anfallen.
Welche Vorteile bringt ein Handelsregistereintrag mit sich?
Ein Handelsregistereintrag bringt einige Vorteile bzw. neue Möglichkeiten mit sich:
- Firmierung (Nutzung eines Fantasienamens)
- Vertrauensbonus bei Banken und Geschäftspartner
- Ausstellung von Prokura
- Eröffnung von selbstständig agierenden Zweigstellen und Niederlassungen
Gibt es auch Nachteile einer Handelsregistereintragung?
Ein Handelsregistereintrag bringt auch Nachteile mit sich. Bist du nicht verpflichtet, dich im Handelsregister eintragen zu lassen, solltest du diese gut überdenken, bevor du dir überlegst, dich freiwillig eintragen zu lassen.
- Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung: Eine EÜR reicht nicht länger aus.
- Strengere rechtliche Grundlage: Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen gilt statt des BGB das deutlich strengere HGB.
- Anzeigepflicht: Ändert sich etwas in deinem Unternehmen (z. B. Wechsel der Gesellschafter oder des Firmensitzes), musst du dies dem Handelsregister umgehend anzeigen. Hierfür ist wieder der Weg über den Notar notwendig.
- Offenlegungspflicht: Du bist verpflichtet, deinen Jahresabschluss und deine Bilanzen transparent zu hinterlegen.
Kann ich mich auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen?
Ja, das kannst du! Allerdings solltest du dir vorher Gedanken darüber machen, ob die Nachteile eines Eintrags für dich tragbar sind und nicht die Vorteile überschatten.
Beim freiwilligen Handelsregistereintrag wird aus einer GbR zudem eine oHG; Einzelunternehmen können so den Kaufmannstatus erlangen.
Kann ich den Handelsregistereintrag noch ändern?
Eine Änderung des Handelsregistereintrags ist möglich und sogar Pflicht, sobald sich etwas in deinem Unternehmen verändert. Veränderst du deine Satzung oder die Firma, bist du verpflichtet, dies sofort anzumelden. Die angezeigten Änderungen treten erst mit der erfolgten Anpassung deines Handelsregistereintrags in Kraft.
Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB?
Unternehmen werden in zwei Abteilungen im Handelsregister hinterlegt: Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften und Abteilung A (HRA) für alle anderen eintragungspflichtigen Unternehmen (eingetragene Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften).
Warum ist der Handelsregistereintrag öffentlich einsehbar?
Der Handelsregistereintrag ist für jedermann einsehbar, da vor allem potenzielle Geschäftspartner, Kunden und Banken die Möglichkeit haben müssen, sich unabhängig über die finanzielle Situation deines Unternehmens zu informieren.
Kann ich den Eintrag ins Handelsregister wieder löschen lassen?
Du kannst deinen Eintrag im Handelsregister auch wieder löschen – hierfür stellst du einen Antrag auf Löschung. Dies ist in einigen Fällen sogar verpflichtend, etwa, wenn du deinen Geschäftsbetrieb aufgibst oder du dein gewerbliches Unternehmen in ein freiberufliches umwandelst.
Ich habe einige Rechnungen von verschiedenen Registern erhalten. Muss ich diese bezahlen?
Nachdem du erfolgreich im Handelsregister eingetragen bist, erhältst du natürlich eine Rechnung vom Registergericht, die du bezahlen musst. Diese beläuft sich bei Kapitalgesellschaften mit vielen Gesellschaftern gerne mal auf 500 Euro, bei eingetragenen Kaufleuten liegen die Kosten allerdings nur um 70 Euro. Der Zahlungsempfänger sollte stets das Amts- oder Registergericht sein, bei dem du dich auch hast eintragen lassen.
Viele Betrüger versuchen, durch Rechnungen für Gewerbe- oder andere Register frisch gebackene und möglicherweise verunsicherte Gründer zur Zahlung zu bewegen. Hier helfen ein gesunder Menschenverstand und ein Blick ins Kleingedruckte. Ist der Zahlungsempfänger nicht dein zuständiges Registergericht und handelt es sich bei der Kontaktadresse um eine @gmail oder ähnliche Privatadresse? Falls du dir nicht sicher bist, hilft auch eine schnelle Google-Suche nach dem vermeintlichen Register.
Fragwürdige Rechnungen von Registern solltest du grundsätzlich erst einmal nicht begleichen, sondern zunächst recherchieren, ob es sich hierbei um eine offizielle Rechnung vom Handelsregister handelt oder nicht. Falls nicht, bezahle auf keinen Fall! Das Geld bekommst du höchstwahrscheinlich nicht wieder. Solche Rechnungen sendest du am besten an den Verbraucherschutz.